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   VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555   

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VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555 (https://dejure.org/2020,38473)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.11.2020 - W 6 S 20.1555 (https://dejure.org/2020,38473)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. November 2020 - W 6 S 20.1555 (https://dejure.org/2020,38473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, §... 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 S. 1 Alt. 2, Abs. 7, Abs. 8, § 154 Abs. 1; VwZVG Art. 21a S. 1, S. 2; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2; StVZO § 31a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3; StVO § 3, § 41 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 3; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Fahrtenbuchauflage (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h) - einstweiliger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Für die Erfüllung des Begriffs der Unmöglichkeit im Rahmen des Tatbestandes des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist es nach ständiger Rechtsprechung ausreichend, dass die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Für das vorliegend eingesetzte Nachfolgemodell Poliscan FM1 gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 27.04.2020 - 2 RBs 61/20 - BeckRS 2020, 7757 Rn. 5; OLG Zweibrücken, B.v. 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 6 ff.; OLG Brandenburg, B.v. 2.1.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) - BeckRS 2020, 24 Rn. 6 ff.).

    Nach der durchgeführten Konformitätsbewertung sind bei diesem Gerätetyp die Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Zuordnungssicherheit gewährleistet, so dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (OLG Düsseldorf, B.v. 27.04.2020 - 2 RBs 61/20 - BeckRS 2020, 7757 Rn. 5).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris; OVG NW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279; NdsOVG, B.v 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 8 A 3024/17

    Fahrtenbuchauflage - Begehung des Verkehrsverstoßes muss feststehen

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Dabei genügt es - anders als im Strafprozess - wenn sich mit hinreichender Sicherheit ergibt, dass ein Verkehrsverstoß begangen worden ist (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - BeckRS 2018, 26915 Rn. 11; B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 16).

    Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, den begangenen Verkehrsverstoß, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (OVG NW, B.v. 31.1.2018 - 8 A 3024/17 - BeckRS 2018, 957 Rn. 10).

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327

    Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Am 16. September 2020 ließ der Antragsteller Klage (W 6 K 20.1327) gegen den Bescheid vom 17. August 2020 erheben, über die noch nicht entschieden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 K 20.1327 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Dies liegt - entsprechend dem Zweck der Befragung - auf der Hand (vgl. NdsOVG, B.v. 4.12.2003 - 12 LA 442/03 - BeckRS 2004, 20377 Rn. 5; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 35).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach dem Verstoß zu befragen ist (st. Rspr., vgl. erstmals BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77/74 - NJW 1979, 1054).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass künftig gerade durch den Fahrzeughalter als Fahrzeugführer eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555
    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 660/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung ohne Abspeicherung von Rohmessdaten

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

  • KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 B 1213/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit einer Feststellung

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

  • OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15

    Auferlegung eines Fahrtenbuchs nach Geschwindigkeitsüberschreitung - angemessene

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 11 CS 11.2727

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 11 ZB 12.1608

    Führung eines Fahrtenbuches; Bestreiten der Haltereigenschaft; Halterbegriff

  • VGH Bayern, 20.09.2007 - 11 CS 07.1198
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327

    Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Ein vom Kläger gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des Gerichts vom 11. November 2020 (W 6 S 20.1555) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 S 20.1555 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Das Gericht hält auch unter Berücksichtigung der im Hauptsacheverfahren vom Klägerbevollmächtigten schriftlich ergänzten Ausführungen an seiner im Eilbeschluss vom 11. November 2020 (W 6 S 20.1555) bereits dargelegten Auffassung fest, dass die Geschwindigkeitsmessung vom 6. Juni 2020 und der daraus folgende hinreichend sichere Beweis für den begangenen Verkehrsverstoß nicht durch das Vorbringen in Frage gestellt wird, wonach das Fehlen eines Frontfotos auf eine Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Messgerätes hindeute.

  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

    Im Übrigen werde im Hinblick auf den Sofortvollzug auf den Beschluss des VG Würzburg vom 11. November 2020 - W 6 S 20.1555 verwiesen (BeckRS 2020, 32646, Rn. 25).
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